
Bülach
Möbliertes Zimmer
Möbliertes Zimmer an zentraler Lage | Zur Mitbenutzung: Küche und Bad
Kernstrasse, 8180 Bülach | Öffentlicher Verkehr in unmittelbarer Nähe
Im Zürcher Unterland – darunter Bülach, Oberglatt und Regensdorf – vermieten wir über 200 möblierte Zimmer unweit des Flughafens und der Autobahn A1/A51. Die S-Bahn bringt Sie in 15 Minuten nach Zürich HB; Naherholungsgebiete wie Katzensee oder Fischbach bieten den perfekten Ausgleich zum Arbeitsalltag.
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Möbliertes Zimmer an zentraler Lage | Zur Mitbenutzung: Küche und Bad
Kernstrasse, 8180 Bülach | Öffentlicher Verkehr in unmittelbarer Nähe
Schön möbliertes Zimmer | Zur Mitbenutzung: Küche und Bad
Kernstrasse, 8180 Bülach | Öffentlicher Verkehr in unmittelbarer Nähe
Schön möbliertes Zimmer | Badezimmer und Küche zur Mitbenutzung
Lindenhofstrasse, 8180 Bülach | 10 Min bis zum öffentlichen Verkehr
Modern möbliertes Zimmer | Badezimmer und Küche zur Mitbenutzung
Pumpwerkstrasse, 8105 Regensdorf | Max. 10 Min bis zum öffentlichen Verkehr
Sobald der Mietvertrag unterzeichnet ist und sowohl Miete als auch Kaution bezahlt wurden, können Sie – sofern das Zimmer frei ist – sofort einziehen.
Sie benötigen lediglich einen gültigen Ausweis. Wir prüfen, ob Sie über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen. Eine Besichtigung vor Ort oder via Video ist möglich. Spezielle Unterlagen brauchen Sie bei uns nicht.
Ja, bei fast allen Objekten ist die Anmeldung als offizieller Wohnsitz problemlos möglich. In den wenigen Ausnahmen informieren wir Sie im Inserat und vor Vertragsunterzeichnung transparent darüber.
Ja, persönliche Besichtigungen sind bei uns Pflicht, ausser sie kommen aus dem Ausland. Falls Sie nicht vor Ort sein können, melden Sie sich bei uns – wir bieten auch Videobesichtigungen an.
Nein, wir verlangen keinen Betreibungsauszug. Eine Mietanfrage ist auch mit Einträgen möglich.
Sie können zwischen 14 oder 30 Tagen Kündigungsfrist wählen. Standardmässig beträgt sie 30 Tage. Bitte teilen Sie uns Ihre Präferenz vor Vertragsabschluss mit.
Im Zürcher Unterland und den umliegenden Gemeinden wird Abfall mit gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken entsorgt. Die Kehrichtabfuhr erfolgt in der Regel einmal pro Woche. Separat zu entsorgende Materialien wie Papier, Glas und PET sind an öffentlichen Sammelstellen abzugeben.